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Die Karl Gladigau GmbH ist seit dem 1. Juli 2016 mit der Verwaltung der unbebauten Grundstücke der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) beauftragt. Das Verwaltungsvermögen umfasst insgesamt rund 6.000 Grundstücke. Diese sind über das gesamte Stadtgebiet der Hansestadt Hamburg sowie das Hamburger Umland verteilt.
Bei unserer Arbeit ist es uns besonders wichtig, stets reibungslose Abläufe zu garantieren und dafür zu sorgen, dass alle Leistungsbereiche fließend ineinanderlaufen. Auf unser Fachwissen können Sie sich dabei stets verlassen. Unsere langjährige Erfahrung in der Verwaltung städtischer Liegenschaften und unsere Kompetenz im Umgang mit der Verwaltung von Hamburgs unbebauten Grundstücken sprechen für sich.
Zu unserem breit gefächerten Leistungsspektrum zählt auch, dass bei uns die Fäden zwischen dem LIG, den zuständigen Behörden und Ihnen als Kunde zusammenlaufen. Wir stehen Ihnen in allen Verwaltungs-Belangen als Ansprechpartner zur Verfügung. Im Rahmen unserer Verwaltertätigkeit gewährleisten wir die Verkehrssicherheit der Grundstücke, die sich in unserem Verwaltungsvermögen befinden. Notwendige Pflegemaßnahmen führen wir im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch.
Wenn an den unbebauten Grundstücken im Großraum Hamburg Instandhaltungsarbeiten nötig werden, beauftragen wir die Dienstleister, koordinieren den Ablauf und kontrollieren die erfolgte Durchführung. Auch die Verwaltung und Vermietung der Objekte fällt in unseren Aufgabenbereich. Unseren Kunden und Auftraggebern stehen wir jederzeit gerne mit unserer Erfahrung zur Verfügung.
Unsere Leistungen im Rahmen unserer Verwaltertätigkeit bestehen im Grunde aus den folgenden Punkten:
Bei Fragen zu unbebauten Grundstücken in und um Hamburg beraten wir Sie gerne jederzeit. Zu unseren Geschäftszeiten erreichen Sie uns telefonisch unter 040-36 90 80. Sollten wir nicht erreichbar sein, hinterlassen Sie gerne eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter oder per E-Mail und wir rufen Sie zurück.
Flächen, die zu einem bezugsfertig errichteten Gebäude gehören, das im Erbbaurecht errichtet wurde oder sich auf fremdem Grund und Boden befindet, zählen nicht zu den unbebauten Grundstücken.
Für die Wertermittlung unbebauter Grundstücke gibt es keine besonderen gesetzlichen Regelungen. In den Absätzen 2 und 3 des § 9 BewG finden sich lediglich allgemeine Bewertungsgrundsätze. Diese sollten bei der Ermittlung auf jeden Fall beachtet werden. Wir übernehmen hierbei die rechtssichere Abwicklung für unsere Kunden.
Sie wünschen sich noch mehr Infos zu Ihren Anliegen rund um Immobilien?
Auf unseren Immobilien-Ratgeber-Seiten finden Sie Beiträge rund um die Vermietung und den Verkauf sowie die Verwaltung von Häusern, Wohnungen und Gewerbeimmobilien. Als Ihre Immobilien-Experten in der Hansestadt Hamburg stellen wir Ihnen auch immer wieder News zu unterschiedlichsten Themen aus unseren Fachbereichen bereit. Lust auf noch mehr Fachwissen und Details aus der Immobilienwelt? Dann heißen wir Sie herzlich in unserem Gladigau Immobilien-Ratgeber willkommen.
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