Verwaltung von Erbbaurecht

Zu unseren Dienstleistungen als Immobilien-Unternehmen zählt auch die Verwaltung von Erbbaurecht für Privateigentümer.

Erbbaurecht –­ Geschichte und Überblick

Seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts übernahmen vor allem Städte, Kommunen und kirchlich organisierte Grundstückseigentümer Grundstücke zur Bebauung gegen langfristige Zahlung einer Pacht. Man spricht hier vom Erbbauzins.

Erbpachtverträge besitzen in der Regel eine Laufzeit von 75 bis 99 Jahren und werden in ein gesondertes Grundbuch eingetragen. Die jeweiligen Verpächter bleiben langfristig Eigentümer des Grundstücks – die Erbbauberechtigten brauchen keine finanziellen Mittel für den Kauf eines Grundstücks aufzuwenden.

Vererbung und Veräußerung von Erbbaurechten

Erbbaurechte können vererbt oder veräußert werden. Besonders von den 1950er- bis in die 1970er-Jahre bestellten viele Immobilienbesitzer Erbbaurechte für den Bau ihrer Einfamilienhäuser. Sie wurden jedoch nicht nur für den Bau von Wohnhäusern, sondern auch für besondere gewerbliche Immobilien vergeben. Der Bunker an der Feldstraße und der Alsterpavillon sind zwei bekannte Beispiele aus Hamburg.

Sollen das Grundbuch belastet oder Nutzungsänderungen und bauliche Erweiterungen und Verkäufe vorgenommen werden, muss der Erbbaurechtsgeber seine Zustimmung geben. Das Erbbaurecht erlischt nach Ablauf der festgelegten Pachtzeit. Der Erbbauberechtigte erhält dann, den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend, eine Entschädigung für die Gebäude.

Häufig können Erbbaurechte auch verlängert werden. Der Erbbauzins wird dafür neu berechnet. In vielen Fällen bekommen die Erbbauberechtigten auch die Möglichkeit, das Grundstück zu erwerben. Anschließend sind sie uneingeschränkte Eigentümer. Bei Fragen dazu beraten wir Sie jederzeit gerne.

Einfamilienhaus mit Garten

Wir kümmern uns um Ihre Erbbaurechte

Ihre Erbbaurechte sind bei uns in sicheren Händen. Bei Gladigau Immobilien legen wir Wert auf alle Details und übernehmen für Sie folgende, das Erbbaurecht betreffende, Dienstleistungen:

  • Erteilung von Zustimmungen bei Erbbaurechtsverkäufen
  • Erteilung von Belastungsgenehmigungen
  • Prüfung der Belastungsgrenze
  • Prüfung sämtlicher Grundbuchangelegenheiten (Wohnungsrecht, Nießbrauch, Sicherungshypothek, Grunddienstbarkeit, Löschung von bestehenden Rechten)
  • Erstellung von Stillhalteerklärungen und Abtretungserklärungen
  • Erteilung von Zustimmungen zur Neuvalutierung
  • Durchführung von Erbbauzinserhöhungen
  • Ermittlung von Grundstückskaufpreisen inkl. Angebotsunterbreitung
  • Berechnung von Verlängerungskonditionen inkl. Angebotsunterbreitung
  • Ermittlung der Konditionen bei baulichen Veränderungen inkl. Angebotsunterbreitung
  • Abstimmung/Umsetzung von Erbbaurechtserweiterungen
  • Abstimmung/Umsetzung von Herausnahmen von Teilflächen aus dem Erbbaurecht
  • Prüfung/Abwicklung von vorzeitigen Erbbaurechtsrücknahmen
  • Rücknahme von abgelaufenen Erbbaurechten
  • Übersenden von Erbbaurechtsverträgen
  • Umfassende Beratung der Erbbauberechtigten

14 Fragen und Antworten zum Erbbaurecht

In unserem Whitepaper beantworten wir 14 essenzielle Fragen zum Erbbaurecht.
Sie können das Dokument direkt hier kostenlos herunterladen.

Gladigau Immobilien-Ratgeber

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Auf unseren Immobilien-Ratgeber-Seiten finden Sie Beiträge rund um die Vermietung und den Verkauf sowie die Verwaltung von Häusern, Wohnungen und Gewerbeimmobilien. Als Ihre Immobilien-Experten in der Hansestadt Hamburg stellen wir Ihnen auch immer wieder News zu unterschiedlichsten Themen aus unseren Fachbereichen bereit. Lust auf noch mehr Fachwissen und Details aus der Immobilienwelt? Dann heißen wir Sie herzlich in unserem Gladigau Immobilien-Ratgeber willkommen. 

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