Compliance-Regelung

1. Einbehaltung von Gesetzen

Der Lieferant verpflichtet sich, sämtliche anwendbaren nationalen und internationalen Gesetze, Verordnungen und behördlichen Vorschriften einzuhalten. Dies umfasst insbesondere arbeits‑, sozial‑, steuer‑, wettbewerbs‑, umwelt‑ und datenschutzrechtliche Bestimmungen.

2. Arbeits- und Sozialstandards / Mindestlohn

Der Lieferant verpflichtet sich,

  • den jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohn sowie alle einschlägigen tariflichen oder gesetzlichen Lohn‑ und Gehaltsvorgaben einzuhalten,
  • sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und Abgaben ordnungsgemäß abzuführen,
  • die geltenden Arbeitszeit‑, Ruhezeit‑ und Urlaubsvorschriften einzuhalten,
  • jede Form von Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder unfreiwilliger Arbeit zu unterlassen,
  • Chancengleichheit zu wahren und Diskriminierung in keiner Form zu dulden.

3. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Der Lieferant gewährleistet sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen und hält alle einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zum Arbeits‑ und Gesundheitsschutz ein. Risiken für Beschäftigte sind zu minimieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.

4. Umwelt‑ und Nachhaltigkeitsstandards

Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Umweltgesetze und ‑vorschriften. Umweltbelastungen sind soweit wie möglich zu vermeiden oder zu reduzieren. Ressourcen sollen verantwortungsvoll und nachhaltig eingesetzt werden.

5. Korruptions‑ und Betrugsprävention

Jede Form von Korruption, Bestechung, Erpressung, Untreue, Betrug oder sonstiger unlauterer Geschäftspraktiken ist untersagt. Geschenke, Einladungen oder sonstige Vorteile dürfen nur im rechtlich zulässigen und geschäftsüblichen Rahmen gewährt oder angenommen werden.

6. Interessenkonflikte

Tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte, die die Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer beeinträchtigen könnten, sind unverzüglich und unaufgefordert offenzulegen.

7. Schutz von Informationen und Daten

Vertrauliche Informationen sowie personenbezogene Daten sind zu schützen und ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zu verwenden. Der Lieferant verpflichtet sich insbesondere zur Einhaltung der jeweils geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO).

8. Weitergabe in der Lieferkette

Der Lieferant stellt sicher, dass die in dieser Compliance‑Regelung festgelegten Grundsätze auch von seinen Subunternehmern, Nachunternehmern und sonstigen Erfüllungsgehilfen eingehalten werden. Er bleibt für deren Verhalten verantwortlich.

9. Kontroll‑ und Auskunftsrechte

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Einhaltung dieser Compliance‑Regelung in angemessenem Umfang zu überprüfen. Dies umfasst insbesondere Auskunftsverlangen, Einsicht in relevante Unterlagen sowie – nach vorheriger Ankündigung – die Durchführung von Audits.

10. Meldung von Verstößen

Der Lieferant ist verpflichtet, tatsächliche oder vermutete Verstöße gegen diese Compliance‑Regelung unverzüglich zu melden.

11. Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen diese Compliance‑Regelung stellen eine wesentliche Vertragsverletzung dar und können – unbeschadet weiterer Rechte – zur fristlosen Kündigung der Geschäftsbeziehung sowie zu zivil‑ oder strafrechtlichen Konsequenzen führen.

12. Schlussbestimmungen

Diese Compliance‑Regelung ist Bestandteil der vertraglichen Beziehung zwischen dem Lieferanten und dem Auftraggeber. Der Lieferant bestätigt mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung, diese Regelung zur Kenntnis genommen zu haben und einzuhalten.